Niedrige Meldeschwellen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht niedrigschwellige Meldeverfahren vor, die den Hinweisgeber nicht daran hindern eine Meldung abzugeben. Dabei ist es dem Gesetzgeber wichtig, dass der Hinweisgeber darauf vertrauen kann, dass die Meldung möglichst wenige und...