Unsere Lösung: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll der bislang unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie  (2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden.  Ziel ist es, u.a. einen Schutz für Hinweisgeber zu etablieren. Unternehmen ab 50 Beschäftigen werden verpflichtet, ein Hinweisgeberstelle einzurichten.
Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten liegt die Umsetzungsfrist 3 Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes. Für Unternehmen zwischen 50-249 Beschäftigten gilt eine Übergangszeit bis Ende 2023.

Das Gesetz wurde durch den Bundestag bereits verabschiedet. Eine Verabschiedung durch den Bundesrat verzögert sich noch. Das Gesetz tritt 3 Monate nach Verabschiedung durch den Bundesrat und Veröffentlichung in Kraft (voraussichtlich im Mai 2023).

Es folgt eine Übersicht der konkreten gesetzlichen Anforderungen und wie unser Produkt Unternehmen dabei hilft, diese einzuhalten:

Unsere Lösung

Das Gesetz fordert

Unser Portal bietet

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Unser Dienst bietet zusätzlich

Einrichtung eines internen Meldekanals.
Hinweise müssen per Telefon, Post oder elektronisch abgegeben werden können

Einfaches, bedienerfreundliches und komplett digitales Hinweisgebersystem

Mehrsprachigkeit – Übersetzung in jede Sprache möglich

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Permanente Bereitstellung und Überwachung sämtlicher Meldekanäle

Entgegennahme, Vervollständigung und Dokumentation eingehender Hinweise

Vorläufige Ersteinschätzung ob eingehende Hinweise unter §2 HinSchG fallen

Einsparung interner Ressourcen

Schutz der Identität des Hinweisgebers

Kompletter Schutz der Anonymität durch die digitale Umsetzung (z.B. ist Kommunikation ohne Angabe von Kontaktdaten, wie E-Mailadresse o.ä. möglich) und durch unseren zusätzlichen Anonymisierungsservice.

Z

Von Ihrem Unternehmen unabhängige Stelle für Erstkontakt durch Hinweisgeber

Zusätzliche Anonymisierung falls erforderlich

Geschützte und sichere Datenaufbewahrung

Hoher Sicherheitstandard. Hosting und Serverstandort ist in Deutschland

Alle personenbezogenen Daten müssen gemäß den deutschen Datenschutzvorgaben verarbeitet werden.

Vollständige Konformität mit der EU-DSGVO und den deutschen Vorgaben zum Datenschutz

Fristen: Der Eingang von Hinweisen ist innerhalb  von sieben Tagen zu bestätigen

Ergriffene Maßnahmen mit zugehöriger Begründung sind dem Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten mitzuteilen

Automatische Antwort beim Eingang eines Hinweises und Erinnerungen zur Einhaltung aller relevanten Fristen. Die Kommunikation mit dem Hinweisgeber wird revisionssicher im System dokumentiert

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Zusätzliche manuelle Überwachung der Fristen und falls notwendig aktive Kontaktaufnahme

Beschäftigte sind über die Hinweisgeberstelle und den Prozess zu informieren

Kommunikationsmaterial und eine (Online-)Schulung für die relevanten Personen

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Jährlicher Bericht über Aktivitäten

Unser Portal im Überblick

Schutz Ihrer Daten

Für uns zählen nur höchste Sicherheitstandards zum Schutz Ihrer Daten.

Wir bieten Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Daten. Unser Portal wird nur in Deutschland gehostet.

Weitere Zugriffs- und Sicherheitsvorkehrungen sind implemetiert.

Unsere Lösung
Unsere Lösung

Schutz Ihrer Daten

Für uns zählen nur höchste Sicherheitstandards zum Schutz Ihrer Daten.

Wir bieten Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Daten. Unser Portal wird nur in Deutschland gehostet.

Weitere Zugriffs- und Sicherheitsvorkehrungen sind implemetiert.

Unsere Lösung

Einfache Bedienung

Der gesamte Meldeprozess, vom Eingang eines Hinweises bis zur Fallbearbeitung wird durch einfache Eingabemasken und einen automatische Prozesse unterstützt.

Die Eingabe ist dabei von jedem beliebigen Endgerät (Handy, Tablet oder PC) aus möglich.

Mehrsprachigkeit – Übersetzungen in Ihre gewünschte Sprache

Anonymität

Hinweisgeber bleiben im gesamten Hinweis-Prozess anonym. Die Qualitätssicherung und Anonymisierung erfolgt durch uns als unabhängige Stelle.

Über unser Portal können Ihre Nutzer mit dem Hinweisgeber per Chat kommunizieren. Dies erfolgt komplett anonym.

Unsere Lösung
Unsere Lösung

Anonymität

Hinweisgeber bleiben im gesamten Hinweis-Prozess anonym. Die Qualitätssicherung und Anonymisierung erfolgt durch uns als unabhängige Stelle.

Über unser Portal können Ihre Nutzer mit dem Hinweisgeber per Chat kommunizieren. Dies erfolgt komplett anonym.

Unsere Lösung

Schnelle Fallbearbeitung durch Nutzer

Unser Portal verfügt über eine einfache Stammdatenpflege, Chatfunktionen, sowie über Zugriff auf die anonymiserten Hinweise. Diese sind per Download in Excel verfügbar. Sobald ein neuer Hinweis eingeht, werden Sie per E-Mail informiert. Sie haben die Möglichkeit verschiede Nutzer anlegen zu lassen.

Keine Installation notwendig

Das Portal ist komplett online. Mit nur wenigen Schritten nutzen Sie unseren Service. Eine Software-Installation ist nicht erforderlich.

Unsere Lösung
Unsere Lösung

Keine Installation notwendig

Das Portal ist komplett online. Mit nur wenigen Schritten nutzen Sie unseren Service. Eine Software-Installation ist nicht erforderlich.